Brandschutzbeauftragter gem. vfdb-Richtlinie 12-09/01

Effektive betriebliche Brandschutzmaßnahmen entwickeln und umsetzen. Gefahrenpotenziale erkennen und beseitigen. Ständige eigene Aus- und Weiterbildung sichert Qualität.

Bild: Workshop "Sonderlöschmittel Schaum" (eigene Fortbildung) Mönchengladbach - 2023 

Über 20 Jahre Erfahrung im Brandschutz
 

Dienstleistungen Übersicht:

  • Beratung als Brandschutzbeauftragter
  • Erstellung von Feuerwehrplänen, Flucht- und Rettungsplänen usw.
  • Erstellung von Brandschutzordnungen
  • Ausbildung von Brandschutzhelfern
  • Training Handhabung tragbare Feuerlöscher
"Stehen dem Unternehmer bzw. der Unternehmerin keine eigenen Brandschutzbeauftragten zur Verfügung oder kann kein eigenes Personal ausgebildet werden, so sind externe Brandschutzbeauftragte vertraglich zu beauftragen. 
Die notwendige Qualifikation gemäß Kapitel 4 und 5 dieser DGUV Information muss nachgewiesen werden."

DGUV Information 205-003

 Brandschutzbeauftragter (extern)

Ansprechpartner für alle Brandschutzfragen im Betrieb

- Auszug aus der DGUV-Information 205-003 - Seite 14 | Aufgaben -

Brandschutzbeauftragte sind zentrale Ansprechpersonen für alle Brandschutzfragen im Betrieb. Sie beraten und unterstützen die Unternehmerin oder den Unternehmer in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes sowie im betrieblichen Notfallmanagement 

 

Aufgabenliste. 

Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung

Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen

Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und beim Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe

Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren

Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen

Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen

Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen

Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen

Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und bei der Auswahl der Löschmittel

Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes

Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken

Planen, Organisieren und Durchführen von Evakuierungsübungen

Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen

Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen

Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz

Aus- und Fortbildung von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben im Brandfall, z. B. in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.2)

Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.

Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege

Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen

Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutz-technischen Einrichtungen

Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen, insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten, eingehalten werden

Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen

Unterstützen des Unternehmers bzw. der Unternehmerin bei der Kommunikation mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden usw.

Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen

Mitwirken bei der Implementierung von präventiven und reaktiven (Schutz-) Maßnahmen im Notfallmanagement z. B. für kritische Infrastrukturen (Stromausfall), für lokale Wetterereignisse mit Schadenspotenzial (extreme Hitze-/ Kältewelle, Starkregen, Sturm, Hagel, Schneelast, etc.)

Dokumentieren der Tätigkeiten im Brandschutz, z. B. Begehungsprotokolle, Prüfberichte, Mängelmeldungen und Jahresbericht

 

Auf Wunsch werden alle geforderten Unterlagen und Pläne zur Erfüllung höchster Ansprüche geliefert.

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