Brandschutzbeauftragter gem. vfdb-Richtlinie 12-09/01
Effektive betriebliche Brandschutzmaßnahmen entwickeln und umsetzen. Gefahrenpotenziale erkennen und beseitigen. Ständige eigene Aus- und Weiterbildung sichert Qualität.
Bild: Workshop "Sonderlöschmittel Schaum" (eigene Fortbildung) Mönchengladbach - 2023
Dienstleistungen Übersicht:
DGUV Information 205-003
- Auszug aus der DGUV-Information 205-003 - Seite 14 | Aufgaben -
Brandschutzbeauftragte sind zentrale Ansprechpersonen für alle Brandschutzfragen im Betrieb. Sie beraten und unterstützen die Unternehmerin oder den Unternehmer in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes sowie im betrieblichen Notfallmanagement
Aufgabenliste.
Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung
Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und beim Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und bei der Auswahl der Löschmittel
Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
Planen, Organisieren und Durchführen von Evakuierungsübungen
Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
Aus- und Fortbildung von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben im Brandfall, z. B. in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.2)
Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutz-technischen Einrichtungen
Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen, insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten, eingehalten werden
Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen
Unterstützen des Unternehmers bzw. der Unternehmerin bei der Kommunikation mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden usw.
Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen
Mitwirken bei der Implementierung von präventiven und reaktiven (Schutz-) Maßnahmen im Notfallmanagement z. B. für kritische Infrastrukturen (Stromausfall), für lokale Wetterereignisse mit Schadenspotenzial (extreme Hitze-/ Kältewelle, Starkregen, Sturm, Hagel, Schneelast, etc.)
Dokumentieren der Tätigkeiten im Brandschutz, z. B. Begehungsprotokolle, Prüfberichte, Mängelmeldungen und Jahresbericht
Auf Wunsch werden alle geforderten Unterlagen und Pläne zur Erfüllung höchster Ansprüche geliefert.
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