Jeder Arbeitgeber hat nach Maßgabe des Arbeitssicherheits-gesetzes (ASiG) Fachkräfte für Arbeitssicherheit (vgl. § 5 Absatz 1, § 6 ASiG) schriftlich zu bestellen und ihnen die aufgeführten Aufgaben zu übertragen, soweit dies im Hinblick auf die dort genannten Kriterien erforderlich ist. Die konkrete Umsetzung richtet sich nach der DGUV Vorschrift 2, die verschiedene Betreuungsmodelle bietet.
Für den Großteil aller Betriebe konkretisiert die DGUV Vorschrift 2 die für Berufsgenossenschaften und Unfallkassen einheitlich gleichlautenden Vorgaben zur Umsetzung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG). Die Vorschrift definiert die Pflichten von Unternehmerinnen und Unternehmern zur betrieblichen Betreuung durch Betriebsärztinnen und -ärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Neben der erforderlichen Fachkunde der beiden Professionen werden vor allem sicherheitstechnischen Aufgaben beschrieben. Zudem werden abhängig von der Betriebsgröße verschiedene Betreuungsmodelle festgelegt, die trägerspezifisch ausgestaltet sind.
Landwirtschaft, Forst und Gartenbau richten sich nach Maßgabe der SVLFG. Ausbildungsbetriebe oder Betriebe mit mehr als 10 bzw. 20 Mitarbeitenden haben sich - je nach Betreuungsgruppe - verbindlich sicherheitstechnisch durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit betreuen zu lassen.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist Ihr Dienstleister für Arbeitschutz, Brandschutz und Training im Raum Kleve. So können Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren, während Ihre gestzlichen Pflichten erfüllen werden. Außerdem minimieren Sie so Risiken für Ihre Beschäftigten.
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes in Deutschland. Sie dient dazu, potenzielle Gefährdungen am Arbeitsplatz zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen einzuleiten. Hierbei werden sämtliche potenziellen Gefährdungen am Arbeitsplatz erfasst und bewertet.
Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung fließen zB. in Betriebsanweisungen ein und dienen als Grundlage für die Erstellung. Diese Betriebsanweisungen (BA) geben den Mitarbeitern klare Hinweise zu den Gefahren und Handlungsanweisungen, um sicher und gesundheitsbewusst zu arbeiten. Die Vorgaben legen fest, welche Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind und welche Verhaltensregeln einzuhalten sind.
Unternehmerpflichten beinhalten die Verantwortung des Unternehmers, die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Ab einer gewissen Unternehmensgröße kann der Unternehmer die Umsetzung von Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung und -minimierung nicht mehr alleine Leisten, er muss seine Pflichten delegieren. Dies entlastet nicht nur den Unternehmer sondern bildet die Grundlage für eine effiziente und wirksame Arbeitsschutzorganisation.
Michael Wolbring - Inhaber
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