Umfassende Brandschutzmaßnahmen organisieren, die sowohl die Brandbekämpfung als auch die Evakuierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als auch weiterer anwesenden Personen abdecken. Brandschutz ist mehr als nur eine gesetzliche Pflicht. Er ist ein wesentlicher Bestandteil Ihrer Unternehmenssicherheit.
Bei erhöhter Brandgefährdung kann ein Brandschutzbeauftragter notwendig sein. Eine solche Person kann auch durch die Bauordnung des Bundeslandes (Krankenhaus, Kaufhaus, Hotel oder Ähnliches) oder durch Auflagen des Sachversicherers erforderlich sein.
Durch viele Jahre Erfahrung als Brandschutzbeauftragter gelingt es den gesetzlichen Anforderungen mit Augenmaß zu begegnen.
Erhalten Sie Unterstützung bei der Organisation umfassender betrieblicher Brandschutzmaßnahmen, die sowohl Maßnahmen des Vorbeugenden Brandschutz, des Organistorischen Brandschutz als auch des Abwehrenden Brandschutz beinhalten.
Die spezifischen Brandrisiken Ihres Unternehmens bewerten und entsprechende Maßnahmen einleiten. Beachtung finden auch die Bedürfnisse von Personen mit Behinderungen oder mit temporär eingeschränkter Mobilität. Es gilt die Wirksamkeit des Betrieblichen Brandschutzes herauszuzustellen, zu beurteilen und Optimierungen aufzuzeigen.
Wählen Sie Brandschutzhelferinnen oder Brandschutzhelfer basierend auf Faktoren wie dem Brandrisiko, der Anzahl der Personen, besonderen Personengruppen und den räumlichen Gegebenheiten aus. Qualifizieren Sie diese entsprechend und geben Sie ihnen die Möglichkeit der regelmäßigen Fortbildung – alle 2 bis 5 Jahre.
Die Bereitstellung von Feuerlöschern sollte dem Umfang und der Art Ihres Betriebs entsprechen. Hierbeit spielen die Akteure im Betrieb eine wichtige Rolle. Beschäftigte sollten die Standorte von Brandschutzeinrichtungen kennen, Besucher müssen diese schnell auffinden können. Hier Helfen zB. entsprechende Planunterlagen. Ausreichende und freie Fluchtwege garantieren ein schnelles und sicheres Verlassen des Gebäudes.
Michael Wolbring - Inhaber
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