KAEP

Krankenhausalarm- und
Einsatzplan (KAEP)

Die Bewältigung einer Gefahren- und Schadenslagen ist nur möglich mit einer guten Vorbereitung, einem Krankenausalarm- und –einsatzplan.

Der KAEP ist die Grundlage für einen starken Basisschutz deutscher Krankenhäuser in Friedenszeiten und Vorbereitung auf Zivilschutz-Lagen.

Die Aufstellung erfolgt gem. Zertifizierungsrahmen der DAKEP e.V. / KTQ GmbH.

Erstellung eines Krankenhausalarm- und Einsatzplans (KAEP)

Berücksichtigung der bundeseinheitlichen Empfehlungen und landesrechtlichen Vorgaben

 

Beispielinhalte für ein Krankenhausstandort in Nordrhein-Westfalen

  • Handbuch Krankenhausalarm und -einsatzplanung (KAEP) des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
     
  • § 10 Krankenhausgestaltungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KHGG NRW)
     
  • Vorsorgeplanungen für die gesundheitliche Versorgung bei Großschadensereignissen RdErl. d. Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie v. 12.02.2004 – III 8 – 0713.7.4 -, Anlage: Empfehlungen an die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen zu Vorsorgeplanungen bei Großschadensereignissen
     
  • § 24 Abs. 3 Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG)
     
  • § 10 Abs. 2 Krankenhausgestaltungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KHGG NRW)

 

Begleitung der Zertifizierung des KAEP

Mitwirkung bei der Vorbereitung und Begleitung der Auftraggeberin im Falle einer beabsichtigten Zertifizierung des KAEP durch die DAKEP e.V. / KTQ GmbH.

 

Maßnahmenumsetzung

Mitwirkung bei der Vorbereitung und Begleitung der Auftraggeberin bei der Maßnahmenumsetzung. Hier: Z.B. Durchführung von Unterweisungen der Belegschaft.

 

Kontakt

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